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Geschichte der Gemeinde Nikolsdorf

Name
Nikolsdorf wird 1207 als „Itilsdorf“ erstmals urkundlich genannt. Daraus wurde dann „Igglsdorf“, wie es im Volksmund heute noch genannt wird. Der amtliche Sprachgebrauch verwendet dagegen seit 1800 die Bezeichnung „Nikolsdorf“.

Nikolsdorf 800. Namensgeburtstag

Nikolsdorf : 800. Namensgeburtstag
Nikolsdorf in Osttirol wurde im Jahre 1207 als „Itilsdorf“ erstmals urkundlich erwähnt.
Dies war für die östlichste Gemeinde Tirols der Anlass für eine großartige Feier. Vertreter von Behörden, Ämtern und Politik mit LH DDr. Herwig van Staa an der Spitze feierten mit der heimischen Bevölkerung.
Nikolsdorfs Geschichte ist vor allem im Zusammenhang mit dem Schloß Lengberg bzw. mit der Herrschaft Lengberg, die genau das heutige Gemeindegebiet umfasste, ziemlich erschöpfend erforscht und hinreichend dokumentiert.
Die Grafen von Lechsgemünde besaßen im 12. Jahrhundert Güter im Pinzgau, in Oberkärnten und in Osttirol die Burgen Matrei und Lengberg. Graf Heinrich IV. von Lechsgemünde war der letzte Vertreter dieses bayrisch - schwäbischen Geschlechtes. Seine Kinder aus der Ehe mit Willibirg waren gestorben. Er schenkte vorerst seine Besitztümer der Salzburger Kirche, behielt sich aber den Fruchtgenuss zurück.
Im Herbst 1207 verzichtete Graf Heinrich von Lechsgemünde auf alle seine Güter zugunsten der Salzburger Kirche, verlangte dafür aber von Erzbischof Eberhard II. eine hohe Geldsumme. Dieser Vertrag wurde in Gegenwart des römischen Königs Philipp geschlossen. Der Graf behielt sich aber „das castrum Lengenberch mit einem Ministerialen, mit der Gefolgschaft und mit den dazugehörigen Gütern, die Ursen ( Irschen ) und Itilsdorf ( Nikolsdorf ) und Lintie ( Lind bei Spittal ) genannt werden“, zurück.
Was sollte nun ein Ortschronist nach weitgehend übereinstimmenden Aufschreibungen für die 800-Jahr-Feier Besonderes beitragen? Vielleicht gäbe es ja noch irgendwo die Übergabeurkunde? Mit Hilfe des Tiroler Landesarchivs wurde ich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien fündig. Die Gemeinde erhielt die Originalurkunde als Scan auf CD - Rom. Das war jetzt etwas Handgreifliches zum Präsentieren. In der vorletzten Zeile steht deutlich „Itilsdorf“. Daraus wurde später „Iggelsdorf“ und im 19. Jahrhundert „Nikolsdorf“. In der Umgangssprache heißen wir Nigglsdorfer.
Es fehlte aber noch die Jahreszahl. Im Wiener Staatsarchiv existierte laut Literaturangaben tatsächlich die Urkunde Nr. 606 aus dem Urkundenbuch Salzburg Nr. 5 / Band III. Diese diente zur Sicherung des unabänderlichen Abkommens mit Salzburg, aber auch der Bezahlung. Der Neffe vom Heinrich, der Graf Berchtold von Lechsgemünde und Graf von Graisbach und dessen Nachkommen versuchten z. B. auf Grund dieses Abkommens vergeblich, Matrei wiederzuerlangen. In der letzten Zeile dieser 2. Urkunde steht: „Erstellt bei Quedlinburg im Jahre 1207, den 10. Oktober.“ Jetzt hatte ich auch die Jahreszahl.
Interessant gestaltete sich die Suche nach der Bestätigung weiterer Hinweise der Geschichtsforscher. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv in München hatte eine weitere Urkunde. Sie ist besonders gut erhalten und trägt das deutlich lesbare Siegel des Königs Philipp. Als Zeugen sind eine ganze Reihe von Bischöfen, Herzögen und Grafen angeführt. Anscheinend waren die Schenkung bzw. der Verkauf etwas sehr Bedeutsames. In dieser Urkunde kommen die Feste Lengenberch, Itilsdorf und die Jahreszahl 1207 zusammen vor.
Die kleine Herrschaft Lengberg mit niederer Gerichtsbarkeit ging nach dem Tod des Grafen Heinrich von Lechsgemünde im Jahre 1212 endgültig an das Erzbistum Salzburg über, dem sie 600 Jahre lang angehörte. Erst mit 1. Mai 1816 kam Itilsdorf über eigenes Ansuchen zu Tirol.
Die Urkunden und die hervorragende Übersetzung der lateinischen Transkriptionen aus der Karolingischen Minuscelschrift durch eine Geschichte- und Lateinstudentin ergaben die überaus notwendige Grundlage für den Namensgeburtstag.
Die erste Urkunde wurde am Ende der 800-Jahr-Feier feierlich enthüllt. Alle drei sehenswerten Urkundenimitate sind im Nikolsdorfer Kulturzentrum ausgestellt.
Thaddäus Obbrugger ,
Chronist in Nikolsdorf

Urkunde Schenkung bzw. Verkauf der Besitztümer des Grafen von Lechsgemünde an die Salzburger Kirche

Urkundenbuch Salzbur Nr. 5/III/605

Übersetzung der Urkunde

Ich Heinrich, Graf von Lechsgemünd, bekenne, dass zwischen dem damaligen Salzburger Erzbischof Konrad und mir einst vereinbart worden ist, dass ich alle meine Güter, nämlich Burgen, Ministerialen, Gefolgschaft samt allem Zubehör, der Salzburger Kirche übertrage und mir lediglich den lebenslangen Fruchtgenuss vorbehalte; der Salzburger Erzbischof hat angesichts des guten Willens und meiner Schenkung mir bestimmte Zehente und Gehöfte überlassen und mir außerdem bestimmte andere Zehente für 700 Mark verpfändet, so dass ich auch davon den Fruchtgenuss zeitlebens habe.

Nach Ablauf eines längeren Zeitraums gefiel es jedoch Erzbischof Eberhard II. von Salzburg, dass ich auf den Fruchtgenuss der Güter wie aller obgenannten Lehen für eine bestimmte Geldsumme zu Gunsten der Salzburger Kirche verzichte.

Es wurde daher in Gegenwart des römischen Königs Philipp darüber eine Vereinbarung in der Weise geschlossen, dass ich zugunsten der Salzburger Kirche, wie oben dargelegt, auf alle meine Güter, Burgen, Ministerialen und alle meine Lehen, die ich von der Kirche innehabe habe verzichte und sowohl dem Fruchtgenuss als auch dem Besitzrecht entsage; der Erzbischof hingegen verpflichtet sich, mir für diesen Verzicht 2850 Mark Friesacher Währung zu bezahlen.

In Gegenwart des Königs habe ich von dieser von mir gemachten Vereinbarung die Burg Lengberg mit einem Ministerialen, mit der Gefolgschaft und mit den dazugehörigen Gütern, deren Zins 20 Mark beträgt und die Vrsen, Itilsdorf und Lintie genannt werden, ausgenommen. Auf Grund dessen behalte ich mir den Besitz und die Verfügungsgewalt darüber zurück.

Urkunde vom 10. Oktober 1207 Absicherung des Vertrages

Urkundenbuch Salzbur Nr. 5/III/606

Übersetzung der Urkunde

Philipp, römischer König
und allzeit Mehrer des Reiches

Es soll nicht geschehen, dass das, was vernunft­mäßig vereinbart wurde, dem menschlichen Ver­gessen anheim fällt: Durch das Geschriebene soll das immerwährende Andanken daran viele Jahre bestehen. Deswegen wollen wir, dass die Erinne­rung an die Beurkundung der Vereinbarung, die in unserer Zeit getroffen wurde, für die Nachwelt währt.

Insgesamt wurde in der Gegenwart Ihrer königlichen Majestät durch uns von unserem geschätzten treu­ergebenen Eberhard, hochehrwürdiger Erzbischof von Salzburg, und Graf Heinrich von Lechsgemünd, durch wahrheittreuesten Ausdruck dargelegt, was einst auch unter dem Salzburger Erzbischof Konrad beurkundet wurde:

Damals wurde in einem Vertrag mit dieser Klausel festgelegt, dass der Graf von Matrei eine verzins­lich-nießbräuchliche Landleihe betreffend die Feste zu Matrei mit allem Zubehör und den gänzlichen Be­sitzungen darin, sowohl aus väterlichem und mütter­lichem Erbe, einging; er übergab nämlich recht­mäßig der Salzburger Kirche frei und uneinge­schränkt die Besitzungen und Einnahmen, in seinen Festen wie in den Gehöften so bei den Ministerialen wie in den Lehen, wobei er sich jedoch die Frucht­niesung für die Zeit seines Lebens vorbehielt.

Die Salzburger Kirche gewährte ihm als Gegen­leistung eine Fruchtniesung von einigen Zehenten und Zinsgütern, dennoch behielt er sich ihnen ge­genüber den Besitz vor.

Als er länger diese Besitztümer genoss, so zum einen die eigenen wie die der Kirche, beschlossen beide, der besagte Graf und Eberhard II., der dama­lige Bischof der Salzburger Kirche, damit nicht daraus irgendein Schein des Zweifels für die Nach­welt auf die Salzburger Kirche fallen könnte, dass der schon genannte Graf auf das Nießbrauchsrecht verzichtete, so in seinen eigenen Gütern wie auch auf jene der kirchlichen Güter; als Gegenleistung erhielt er für den Verzicht von der Salzburger Kirche eine hohe Summe an Geld.

Deswegen überließ der oft genannte Graf infolge des Pfands der Salzburger Kirche in der Gegenwart Ihrer königlichen Majestät der Salzburger Kirche die Feste Matrei mit dem Zubehör, den Ministerialen, Besitzungen und Gehöften, ertragreiche wie unbe­lehnte, bewohnt wie unbewohnt, um es kurz zu ma­chen, alles, was zum väterlichen wie mütterlichen Erbe gehörte.

Als derselbe seinen Besitz und der Nutznießung so handhabte, gab er auch das, was ihm zum Lehen gegeben worden war, frei, auch gab er das Geld zu­rück, wofür die Salzburger Kirche ihm seit geraumer Zeit verpflichtet war. Er verfügte an der Stelle des Geldes über einige Zehente und so schickte er das Geld und den Pfand zurück.

Die Kirche gab ihm zur Belohnung seiner Hand­lungen die Feste Lengberg zusammen mit dem Zubehör und einem Ministerialem allein namens Loshant zur eigenen Nutzung zurück.

Schließlich wie der oft genannte Graf die Urkunde zu dieser Tat aufhob, erkannte er die Schenkung in der Gegenwart Ihrer königlichen Majestät als ge­macht an und erneuerte dieselbe Schenkung wie­derum mit freiem Willen. Diese Schenkung billigten wir, weil rechtmäßig und vernunftmäßig in unserer Gegenwart beschlossen, und wir führen sie mit königlicher Anweisung aus.

Die Statuten und durch eine königliche Weisung ge­troffenen Bestimmungen, dass keine Person sich anmaßen dürfte, über das übrige, sei sie niedriger kirchlicher Herkunft wie weltlicher, diesen Vertrag unseres fortbeständigen Abkommens zu brechen oder durch irgendeine verwegene Unüberlegtheit ihm entgegen zu treten. Dagegen soll eine Strafe für eine solche Verwegenheit zu zahlen sein, zur Hälfte in unsere Geldkasse, zur anderen Hälfte soll der Rest denjenigen, die das Unrecht erlitten haben, zu­geteilt werden.

Zeugen dieses Abkommens sind Erzbischof Albert von Magdeburg, Bischof Konrad von Speyer, Bi­schof Konrad von Halberstadt, Herzog Bernhard von England, Markgraf Diedrich von Meißen, Herzog Heinrich von Louvain, Herzog Ludwig von Bayern, Graf Burkard von Mansfeld, Graf Friedrich von Beichlingen, Herzog Lampert von Gleichen, Herzog Heinrich und sein Bruder von Lichtenberg, Drost Heinrich und sein Bruder von Konstanz, Markgraf Heinrich von Kallendin, Heinrich von Smalnekker, Kämmerer Heinrich und sehr viele andere.



Erstellt bei Quedlinburg im Jahr 1207, den 10. Oktober, Indiktion 11.

Urkunde Nr. 607 Lengenberch, Itilsdorf, 1207 Bestätigung des Übergabevertrages mit Siegel des Königs Philipp und vielen Zeugen

Urkunde Nr. 607 Lengenberch, Itilsdorf, 1207
Bestätigung des Übergabevertrages mit Siegel des Königs Philipp und vielen Zeugen

Transkription der Urkunde

In nomine sancte et individue trinitatis amen.
Phylippus dei gratia Romanorum rex semper augustus.
Quecumque fiunt coram hominum multitudine de quocumque negocio, illa, ut maiori firmitate gaudeant, solent tam eorum, in quorum fiunt presentia, subscriptione quam sigilli et scripture testimonio roborari.
Notum ergo fieri volumus tam post futuris quam presentibus, quod cum in presentia nostra nobilis vir Heinricus comes de Lechesgemunde in manus domini Eberhardi Salzpurgensis archiepiscopi precise resignaret omnia, que in Karinthia habuit, scilicet predia castra ministeriales et beneficia, excepit quoddam castrum Leginberch nomine cum uno ministeriali et alia familia attinenti et prediolis conputatis ad redditus XX marcarum sic nominatis Itilsdorf, Vrsen et Lintie cultis et incultis pratis et pascuis. De castro autem cum predictis omnibus liberam potestatem sibi retinuit, ex eis quodcunque placuerit faciendi. Huius rei testes sunt:
dominus Conradus Spirensis episcopus, dominus Bernhardus dux Saxonie, dominus Didericus marchio Misensis, comes Conradus de Plain, comes Albertus de Wergin­rode, burcgravius de Megedeburch, comes Betericus de Dorin­burch, Heinricus marscalcus de Chalindin, Heinricus de Walpurch dapifer et frater eius Fridericus, Heinricus de Ravenspurch camerarius, pincerna de Schipfe, Heinricus de Smalnekke, magister coquine de Rotin­burch, mascalcus ducis Saxonie, Conradus de Wisint, Heinricus Tinze et alii quam plures.
Acta sunt hec anno dominice incarnationis M°CC°VII°, indictione XI
Übersetzung der Urkunde

Im Namen der heiligen und einzigartigen Dreifaltigkeit Amen.
Phillip von Gottes Gnaden römischer König und immer währender Mehrer des Reiches.
Was auch immer vor einer Menschenmenge in irgendeinem Fall beschlossen wird, die Erinnerung daran wird für gewöhnlich, damit es sich einer längeren Beständigkeit erfreut, so durch die Unterzeichnung der Beteiligten wie durch das Zeugnis eines Siegels und eines Schriftstücks bestärkt.
Wir wollen also,dass sowohl unseren Nachfahren als auch Zeitgenossen bekannt ist, dass in unserer Gegenwart der Edelmann Graf Heinrich von Lechsgemünd zu Gunsten des Herrn Eberhard, Erzbischof von Salzburg, auf alles verzichtete, was er in Kärnten an Besitzungen hatte, folglich Ländereien, Festen, Ministerialen und Lehen; eine Feste mit dem Namen Lengberg mit einem Lehen und einem anderen Gesinde, dem Zubehör, kleinen Landgütern berechnet auf ein Einkommen von 20 Mark nahm er davon aus, das so genannte Nikolsdorf, Irschen und Lind, bewirtschaftete wie unbewirtschaftete Wiesen und Weiden. Über die Feste aber mit all' dem Genannten behielt er sich freie Verfügungsgewalt, infolge dessen er damit machen konnte, was er wollte.
Zeugen dieses Abkommens sind: Herr Bischof Konrad von Speyer, Herr Herzog Bernhard von England, Herr Markgraf Diederich von Meißen, Graf Konrad von Plain, Graf Albert von Weringrode, Burggraf von Magdeburg, Graf Beterich von Dorinburg, Herrführer Heinrich von Chalindin, Drost Heinrich von Walburg und dessen Bruder Friedrich, Kämmerer Heinrich von Ravensburg, Schenk von Schipfe, Heinrich von Smalnekke, Küchenmeister von Rothenberg, Herrführer des Herzogs von England, Konrad von Wisint, Heinrich Tinze und viele andere mehr.
Unterzeichnet im Jahre der Menschwerdung Christi 1207, Indiktion 11.

800 Jahr Feier im Jahr 2007

Nikolsdorf in Osttirol wurde im Jahre 1207 als „Itilsdor f“ erstmals urkundlich erwähnt.
Dies war für die östlichste Gemeinde Tirols der Anlass für eine großartige Feier. Vertreter von Behörden, Ämtern und Politik mit LH DDr. Herwig van Staa an der Spitze feierten mit der heimischen Bevölkerung am 03.11.2007 im Kultursaal Nikolsdorf

Empfang von LH DDr. Herwig van Staa und der Ehrengäste durch Musikkapelle, Schützenkompanie mit Jungschützen, Fahnenabordnung der Freiw. Feuerwehr und Landjugend-Bannern.

Festgottesdienst im Kultursaal mit H.H. Pfarrer Cons. Josef Zelger
Musikalische Gestaltung durch die Musikkapelle Nikolsdorf
Festakt:
Begrüßung Bgm Gotthard Brandstätter
Erklärung VD i.R. Thaddäus Obbrugger
Sketch Kinder VS Nikolsdorf
Festansprache LH DDr. Herwig van Staa
Urkundenenthüllung und Landeshymne
Umtrunk und Abendessen - Festkonzert MK Nikolsdorf

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