Bitte vor der Meldung einer Veranstaltung den Terminkalender kontrollieren!
Bitte überprüfen Sie vor der Terminmeldung für Ihre Veranstaltung, ob es sich um eine anmeldepflichtige Veranstaltung handelt (siehe §§ 3 und 4 Veranstaltungsgesetz 2003). In diesem Fall muss die Veranstaltung vor bzw. gleichzeitig mit der Terminmeldung im Gemeindeamt ordnungsgemäß gemäß Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 angemeldet werden.
Ziel des gegenständlichen Projekts ist die Erarbeitung eines schlüssigen, nachhaltig leistbaren inhaltlichen und finanziellen Konzepts für die Investition in authentische Freizeitinfrastruktur in der Gemeinde, um dadurch ein touristisches Angebot mit Alleinstellungsmerkmal im Osttiroler und Oberkärntner Raum zu schaffen, welches gleichzeitig das Potential hat, für eine „Dorfbelebung“ zu wirken und Nikolsdorf als Wohnstandort aufzuwerten. Das Konzept wird als Leader Projekt mit Unterstützung von Bund, Land und EU umgesetzt. Nähere Informationen finden Sie hier.